Luther in Worms

Am 15. Juni 1520 erläßt Papst Leo X. die Bannandrohungsbulle "Exsurge Domine" (Erhebe dich, Herr) gegen Luther. Im August, Oktober und November erscheinen Luthers drei große Schriften:   

  • An den christlichen Adel deutscher Nation
  • Von der Babylonischen Gefangenschaft der Kirche
  • Von der Freiheit eines Christenmenschen

Am 23. Oktober wird König Karl I. von Spanien in Aachen als Karl V. zum "erwählten Römischen Kaiser" gekrönt. Nach Verhandlungen erfolgt am 1. November die Ausschreibung des Reichstags auf den 6. Januar 1521 in Worms. Am 28. November 1520 trifft Karl V. hier ein. Luther verbrennt am 10. Dezember vor dem Elstertor in Wittenberg Ausgaben des kanonischen Rechts, verschiedene andere Schriften und ein Druckexemplar der Bannandrohungsbulle. Am 3. Januar 1521 erlässt Papst Leo X. gegen Luther die Bannbulle „Decet Romanum Pontificem" (Es ziemt dem römischen Papst). 

Die feierliche Eröffnung des Wormser Reichstags durch Karl V. erfolgt am 27. Januar im Dom und im Bürgerhof. 

Luthers Weg nach Worms

Am 6. März zitiert der Kaiser Luther nach Worms. Martin Luthers Weg führte ihn über die alten Handelsstraßen Via Regia und die "kurzen Hessen". Auf hessischer Seite reiste Luther von Eisenach und Berka kommend über Hersfeld, Alsfeld, Romrod, Grünberg, Hungen, Friedberg, Frankfurt / M., Trebur, Oppenheim nach Worms. Er hält sich dort vom 16. bis 26. April auf. 

Am 14. April ist Luther über die Friedberger Landstraße in Frankfurt eingezogen. Der Frankfurter Dechant Johannes Cochläus berichtet: "In den Herbergen fehlte es nicht an den Freuden der Musica, so dass Luther selbst irgendwo auf einer tönenden Laute spielend aller Augen auf sich richtete, wie ein gewisser Orpheus, aber geschoren und in der Kapuze, und deshalb nur um so wunderbarer anzusehen."

Im Juli 1524 schrieb er im Rückblick auf Worms:  "Wenn ich gewust hette, das so viel teuffel auff mich gezilet heten, alls Zigel auff den dechern waren zu Worms, were ich dennoch eyngeritten."

Aus dieser "tapferen Stimmung heraus" habe Luther - "möglicherweise die feste Reichsburg über Oppenheim vor Augen" - "das herrliche Bannerlied der evangelischen Kirche: ,Ein‘ feste Burg ist unser Gott' mit seinem: ,Und wenn die Welt voll Teufel wär und wollt uns gar verschlingen' in der Nacht vom 15. auf den 16. April im Gasthaus zur Kanne in Oppenheim ... gedichtet."

Luther vor dem Kaiser

Am 17. April findet das erste, am 18. April das zweite Verhör Luthers statt. 

Am 17. April heißt es in einem Brief Luthers an den Wiener Humanisten Cuspinianus: 

"In dieser Stunde stand ich vor dem Kaiser und der römischen Ratsversammlung und wurde gefragt, ob ich meine Bücher widerrufen wolle. Ich antwortete, die Bücher seien allerdings die meinen; im übrigen würde ich morgen sagen, was ich über den Widerruf dächte ... Aber ich werde mit dem gnädigen Beistand Christi in Ewigkeit keinen Buchstaben widerrufen."

Berühmt ist seine Antwort auf die Frage Karls V. in seiner Verteidigungsrede: er könne nur widerrufen, wenn er „…  durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe überzeugt werde; denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, dass sie öfter geirrt und sich selbst widersprochen haben, so bin ich durch die Stellen der heiligen Schrift, die ich angeführt habe, überwunden in meinem Gewissen und gefangen in dem Worte Gottes. Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist. Gott helfe mir, Amen!“

Am 24./25. April verhandelt eine Ständekommission unter Leitung des Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenklau mit Luther. Dieser reist dann am 26. April aus Worms ab.

Die Konsequenz seiner Weigerung: am 8. Mai verhängt Karl V. über Luther die Reichsacht, die als "Wormser Edikt" am 26. Mai publiziert wird. Doch Luther war schon in Sicherheit. Auf dem Heimweg vom Reichstag wurde Luther im Auftrag seines Landesherrn, des Kurfürsten Friedrich von Sachsen, entführt und auf der Eisenacher Wartburg in geheime Schutzhaft genommen (4. Mai).