Pilgerausweis - Stempelstellen

Der Pilgerausweis dient dazu:  

  • eine Person als Pilgerin oder Pilger auf dem Lutherweg1521 auszuweisen. 
    Er berechtigt dazu, auf dem Lutherweg1521 um einen Übernachtungsplatz zu bitten. Bedingung ist, dass man auf dem Weg unterwegs ist. Ein Recht auf Übernachtung lässt sich daraus nicht ableiten.
  • die gepilgerte Strecke zu dokumentieren. 
    Im Pilgerausweis wird  pro Pilgertag mindestens ein Stempel, meist am Übernachtungsort, eingetragen und mit dem entsprechenden Datum versehen. 
  • auf dem Weg Pilgerstempel zu sammeln. 
    Pilgerstempel des Lutherweges werden in bestimmten Kirchen und Pfarrämtern, Tourismusbüros und Pilgerherbergen eingesetzt. 

Es kann auch ein Stempel eines Hotels, einer Gemeinde oder einer anderen Einrichtung eingetragen werden.

Der Pilgerausweis hat kein Ablaufdatum.